EDK-Serie zur „Gerüchteküche im Arbeitsrecht“ – Teil 21/44 Dichtung… Der Arbeitgeber darf die Internetnutzung bzw. den E-Mail-Verkehr seiner Mitarbeiter immer überwachen, wenn er die entsprechende Hardware stellt. …und Wahrheit Falsch! Eine Kontrolle ist nur dann zulässig, wenn der Arbeitnehmer entweder schriftlich ausdrücklich zugestimmt hat oder der Arbeitgeber jegliche private Nutzung von E-Mail / […]
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 14. September 2011, 18 LP 15/10 Immer wieder stellt sich in der Praxis die Frage, ob und wenn ja in welchen Fällen eine private Nutzung von E-Mail und Internet am Arbeitsplatz eine arbeitgeberseitige Kündigung rechtfertigen kann. Grundsätzlich gilt: Zunächst muss der Arbeitgeber klare Vorgaben machen, also die Internetnutzung so regeln, dass […]