Michael Eckert
Fachanwalt für Arbeitsrecht
„Komplexe Aufgaben sind für mich kein Hindernis, sondern Motivation.“
Michael Eckert
Fachanwalt für Arbeitsrecht
„Komplexe Aufgaben sind für mich kein Hindernis, sondern Motivation.“
Die Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit von Michael Eckert liegen im Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht und Oldtimerrecht.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht leitet er bundesweit Verhandlungen mit Betriebsräten oder Gewerkschaften im Zusammenhang mit Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleichen und Sozialplänen sowie Haustarifverträgen, auch in Konfliktsituationen. Daneben ist er in allen Bereichen des Individualarbeitsrechts tätig – überwiegend für Arbeitgeber, Geschäftsführer, Vorstände und leitende Angestellte. Im Wirtschaftsrecht berät Michael Eckert Unternehmen vor allem bei der Gestaltung von Verträgen, bei Vertragsstreitigkeiten und -verhandlungen sowie im Rahmen laufender Beratungsverträge im „täglichen Rechtsgeschäft“. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Gründung und Übertragung von Unternehmen sowie der Sanierungsberatung. Im Oldtimerrecht berät er Privatpersonen, Unternehmen, Verbände sowie Vereine und vertritt diese auch vor Gericht. Er ist seit über 30 Jahren in der Oldtimer-Szene aktiv, FIVA-Fahrzeugprüfer und „Schrauber“, der selbst Fahrzeuge restauriert hat. Damit verfügt er neben dem juristischen Spezialwissen auch über das erforderliche technische Know-how.
Ein hohes Maß an Engagement für seine Mandanten sowie Zielstrebigkeit zählen zu Michael Eckerts Markenzeichen. Er vertritt die Interessen seiner Mandanten mit großer Überzeugungskraft und rhetorischer Stärke. Aufgrund seiner weit reichenden und langjährigen Erfahrung mit komplexen Konstellationen sind auch anspruchsvolle Aufgabenstellungen bei ihm gut aufgehoben.
Michael Eckert ist Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht und Oldtimerrecht, außerdem Herausgeber des Mandantenservices „Arbeitsrechtstelegramm“ der Kanzlei, das Unternehmen, Geschäftsführer und Personalleiter über aktuelle Entwicklungen im Arbeitsrecht informiert. Ferner ist Michael Eckert Schriftleiter zweier Fachzeitschriften im Bereich Wirtschafts- und Arbeitsrecht sowie Referent bei Seminargesellschaften. Er ist Autor der Bücher „Arbeitszeugnisse schreiben und verstehen“ (2000) sowie „Das neue Arbeitsvertragsrecht – Vertragsgestaltung nach der Schuldrechtsreform und dem AGB-Recht“ (2002) und Mitautor der Werke „Unregelmäßigkeiten im Kreditgeschäft“ (2005), „Arbeitshandbuch Personal“ (8. Aufl. 2012) und „Vertragsgestaltung im Arbeitsrecht“ (2012).
Michael Eckert wurde 1956 geboren und wuchs in Heidelberg auf. Er ist verheiratet, Vater zweier Söhne, politisch engagiert, leidenschaftlicher Motorradfahrer sowie Oldtimer-Fan (mehrere zwei-, drei- und vierrädrige Oldtimer). Er ist Lehrbeauftragter für Arbeitsrecht an der Universität Heidelberg.
eckert@edk-hd.de
Sekretariat: Bianca Acker, +49-(0)6221-9 14 05-19 und Katja Hennemann, +49-(0)6221-9 14 05-22