Unsere Anwälte im Arbeitsrecht
Michael Eckert (Fachanwalt für Arbeitsrecht) ist in erster Linie auf die Beratung und Vertretung von Arbeitgebern spezialisiert, vor allem von mittelständischen und großen Unternehmen sowie Geschäftsführern und Vorständen. Arbeitgeber schalten ihn insbesondere bei speziellen Fragestellungen in den Bereichen Kündigungen, Betriebsvereinbarungen, Haus- und Firmentarifverträge, Interessenausgleich und Sozialplan sowie bei Einigungsstellen- und Gerichtsverfahren ein. Er ist außerdem Lehrbeauftragter der Universität Heidelberg für Arbeitsrecht. Michael Eckert wurde in der Zeitschrift FOCUS-SPEZIAL (Anwaltslisten 2013, 2014, 2015, 2016 und 2017) als einer der TOP-Anwälte für Arbeitsrecht in Deutschland empfohlen.
Markus H. Zell (Fachanwalt für Arbeitsrecht) ist vornehmlich im Individualarbeitsrecht und im Betriebsverfassungsrecht (Betriebsrat) tätig und berät und vertritt dort umfassend.