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Unsere Anwälte im Arbeitsrecht

 


Michael Eckert (Fachanwalt für Arbeitsrecht) ist in erster Linie auf die Beratung und Vertretung von Arbeitgebern spezialisiert, vor allem von mittelständischen und großen Unternehmen sowie Geschäftsführern und Vorständen. Arbeitgeber schalten ihn insbesondere bei speziellen Fragestellungen in den Bereichen Kündigungen, Betriebsvereinbarungen, Haus- und Firmentarifverträge, Interessenausgleich und Sozialplan sowie bei Einigungsstellen- und Gerichtsverfahren ein. Er ist außerdem Lehrbeauftragter der Universität Heidelberg für Arbeitsrecht. Michael Eckert wurde in der Zeitschrift FOCUS-SPEZIAL (Anwaltslisten 2013, 2014, 2015, 2016 und 2017) als einer der TOP-Anwälte für Arbeitsrecht in Deutschland empfohlen.


Markus H. Zell (Fachanwalt für Arbeitsrecht) ist vornehmlich im Individualarbeitsrecht und im Betriebsverfassungsrecht (Betriebsrat) tätig und berät und vertritt dort umfassend.

 

 

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Arbeitsrecht 

Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht mit unterschiedlichen Schwerpunkten belegen unsere weit reichende Expertise in diesem Rechtsgebiet.


EDK Eckert & Kollegen beraten und vertreten im gesamten arbeitsrechtlichen Spektrum.


Unsere besonderen Tätigkeitsschwerpunkte:
  • Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen und deren laufende Kontrolle anhand der aktuellen Rechtsprechung
  • Vergütungs-, Bonus- und Provisionsregelungen, insbesondere variable Vergütungen sowie Gratifikationen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld
  • Beendigung von Arbeitsverhältnissen, Vorbereitung und Begleitung des gesamten Trennungsprozesses, Kündigungsschutzverfahren
  • Befristung von Arbeitsverträgen und flexible Arbeitszeitregelungen
  • Teilzeitarbeit einschließlich „Minijob-Verträge“
  • Mutterschutz, Elternzeit, Elterngeld, Pflegezeit
  • Abmahnungen
  • Zeugnisse
  • Arbeitnehmerüberlassung
  • Betriebsnachfolge, Outsourcing, Rationalisierung, Betriebsstilllegung, Betriebs- und Unternehmensverlagerungen
  • Betriebsverfassungsrecht einschließlich Betriebsvereinbarungen und Begleitung von Verhandlungen mit dem Betriebsrat sowie Vertretung in Einigungsstellenverfahren
  • Öffentliches Dienstrecht
  • Scheinselbständigkeit
  • Tarifvertragsrecht, insbesondere Haustarifverträge, Überleitungstarifverträge und Fusionstarifverträge
  • Interessenausgleich- und Sozialplanverfahren
 
© EDK Eckert & Kollegen
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