Arbeitsrecht ist (neben Oldtimerrecht) unsere Leidenschaft. Hier beraten und vertreten wir mit hoher Spezialisierung überwiegend Arbeitgeber außergerichtlich und bei Gericht, von der Abmahnung bis zu Haustarifverträgen. Wir suchen Sie, gerne mit, aber auch ohne Berufserfahrung in diesem Bereich, möglichst für eine langfristige Zusammenarbeit. Unsere Kanzlei in der Mitte von Heidelberg ist technisch auf neuestem Stand. […]
Hier können Sie den Bericht von Herrn Rechtanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Eckert in der Rhein-Neckar-Zeitung vom 14. September 2021 lesen: Beitrag RNZ 3G Regel im Betrieb
EuGH, Urteil vom 14. Mai 2019, C/55/18 Diese Entscheidung des EuGH hat in deutschen Betrieben, aber auch in deutschen Arbeitsrechtskanzleien sowie bei der Politik für erhebliche Aufregung gesorgt. Die Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände hat gerügt, auf die Anforderungen der digitalen „Arbeitswelt 4.0“ könne man nicht mit einer Arbeitszeiterfassung aus der „Arbeitswelt 1.0“ reagieren. Um diese Aufregung […]
BAG, Urteil vom 23. Januar 2019, 7 AZR 733/16: 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz) sieht vor, dass die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes dann nicht zulässig ist, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Diese gesetzliche Regelung enthält keine festen zeitlichen Grenzen. […]
Wir sind eine Kanzlei im Herzen von Heidelberg und nahezu ausschließlich tätig in den Bereichen Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht und Oldtimerrecht. Wir suchen kurzfristig eine Kollegin oder einen Kollegen, v.a. für den Bereich Arbeitsrecht. Wir bieten unter anderem: gute Espressomaschine, nettes Team, interessante Mandate, selbständiges Arbeiten, zentrale Lage. Bewerbungen bitte ausschließlich an Rechtsanwalt Michael Eckert, Sofienstraße 17, […]
Bereits zum fünften Mal in Folge hat die Zeitschrift FOCUS im Rahmen eines Sonderheftes (FOCUS-SPEZIAL Ihr Recht 2017) Herrn Rechtsanwalt Michael Eckert zum „TOP-Anwalt“ im Bereich Arbeitsrecht ernannt. Die Auswahl der FOCUS-TOP-Anwälte erfolgt im wesentlichen aufgrund von Kollegenempfehlungen. Wir freuen uns sehr über diese besondere Form der Anerkennung für unsere Tätigkeit im gesamten Arbeitsrecht.
Seit vielen Jahren sind wir Sponsor der MLP Academics. Hier finden Sie einen Beitrag über die Kooperation mit unserer Kanzlei und die „treibende Kraft“ dahinter, Herrn Rechtsanwalt Christian Klette.
Bereits zum zweiten Mal in Folge hat die Zeitschrift FOCUS im Rahmen eines Sonderheftes (FOCUS-SPEZIAL Rechtsanwälte 2014) Herrn Rechtsanwalt Michael Eckert zum „TOP-Anwalt“ im Bereich Arbeitsrecht ernannt. Die Auswahl der FOCUS-TOP-Anwälte erfolgt im wesentlichen aufgrund von Kollegenempfehlungen. Wir freuen uns sehr über diese besondere Form der Anerkennung für unsere Tätigkeit im gesamten Arbeitsrecht. Man kann […]
BAG, Urteil vom 19. April 2012, 2 AZR 233/11 Betriebsratsmitglieder genießen gemäß § 15 Abs. 1 KSchG einen Sonderkündigungsschutz. Eine ordentliche Kündigung ist hier unter anderem ausgeschlossen. Dieser Sonderkündigungsschutz gilt unter bestimmten Umständen auch für Ersatzmitglieder. Hier gibt es aber oft Streit. Unter anderem gibt es Fälle, in denen ordentliche Betriebsratsmitglieder geplant Urlaub nehmen, um Ersatzmitglieder in […]