Oldtimerrecht
Ein „Oldtimergesetz“ gibt es nicht, dafür aber (leider) eine Fülle von rechtlichen Problemen rund um Oldtimer, deren Einschätzung in der Regel „Oldtimererfahrung“ voraussetzt. Rechtsfragen rund um Oldtimer erfordern daher eine Kombination aus juristischem Spezialwissen, viel eigener Erfahrung mit Kauf, Verkauf, Restaurierung, Regelung von Versicherungsansprüchen etc. sowie technisches Wissen und langjährige Insiderkenntnisse der Oldtimerbranche, um dem Oldtimer als technischem Kulturgut gerecht zu werden.
„Im Oldtimerrecht ist es wie beim Zahnarzt: Vorbeugen ist besser als zahlen. “
Daher sollten Sie z.B. bei einem Kauf/Verkauf, einer Restaurierung, Versicherungsfragen o.a. nicht erst dann einen im Oldtimerrecht spezialisierten Anwalt aufsuchen, wenn es schon Streit gibt. Gute Verträge helfen oft, Streit zu vermeiden oder zumindest die eigene Position zu optimieren.
Bei Oldtimern geht es meist um viel Geld und bei Geschäften zwischen „Oldtimerfreunden“ wird die rechtliche Absicherung oft vergessen. Schließlich blendet auch das „Objekt der Begierde“ manchmal rationale Erwägungen aus.
Bei der juristischen Betreuung sind auch technische Kenntnisse und Restaurierungserfahrungen erforderlich. Es gibt kaum Richter oder gerichtliche Sachverständige, die sich in Oldtimerfragen wirklich gut auskennen.
Es ist daher wichtig, einen Oldtimeranwalt zu haben, der die rechtlichen Fragen zutreffend und verständlich klären, aber auch einem Gegner oder Richter schwierige technische Probleme erläutern kann. Besonders wichtig ist es hier, das richtige „Oldtimergefühl“ zu haben, denn ein Oldtimer ist eben doch kein „Gebrauchtwagen“.
Wir beraten und vertreten Käufer und Verkäufer, Werkstätten und Werkstattkunden, Oldie-Besitzer & Händler, Unfallbeteiligte, Oldieclubs, Opfer von Oldtimerdiebstählen… – und alle, die ein oldtimerrechtliches Problem haben oder juristische Probleme vermeiden wollen.
Wir beraten und gestalten Verträge, damit es möglichst erst gar nicht zu Problemen kommt. Bei rechtlichen Schwierigkeiten beraten und vertreten wir unsere Mandanten außergerichtlich, um einen gerichtlichen Prozess zu vermeiden. Sollte ein Gerichtsverfahren unvermeidlich sein, sind wir bei allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten vertretungsberechtigt. Wir arbeiten mit spezialisierten Sachverständigen zusammen und können auch „auf Augenhöhe“ Gerichtsgutachten erörtern.
Zur Begutachtung von Fahrzeugen durch einen Sachverständigen – auch im Rahmen gerichtlicher Beweisaufnahmen – steht für unsere Mandanten eine Werkstatt mit Inspektionsgrube, Lackschichtmessgerät, digitalem Video-Endoskop mit digitaler Aufzeichnungsfunktion zur Beweissicherung und anderen Einrichtungen zur Verfügung.