Verwirkung des Rechts zum Widerspruch nach vorangegangenem Betriebsübergang gemäß § 613 a BGB

Am 03. Februar 2014, von Michael Eckert

BAG, Urteil vom 17. Oktober 2013, 8 AZR 974/12 Kommt es zu einem Betriebsübergang, geht das Arbeitsverhältnis der betroffenen Mitarbeiter automatisch auf den Betriebserwerber, den neuen Arbeitgeber, über. Dies verhindert, dass Arbeitnehmer bei einem Betriebsübergang ihren Arbeitsplatz verlieren. Allerdings haben betroffene Mitarbeiter die Möglichkeit, diesem Übergang des Arbeitsverhältnisses auf den neuen Arbeitgeber zu widersprechen. Ein solcher Widerspruch […]

Ein Betriebsübergang im Sinne des § 613 a BGB liegt nur dann vor, wenn diejenigen Arbeitsmittel und Arbeitnehmer, die übergehen, bereits beim Veräußerer eine organisatorische wirtschaftliche Einheit, d.h. einen Betriebsteil gebildet haben.

Am 09. Juli 2012, von Michael Eckert

BAG, Urteil vom 13. Oktober 2011, 8 AZR 455/10 u. BAG, Urteil vom 10. November 2011, 8 AZR 546/10 Mit der vorliegenden Entscheidung setzt das Bundesarbeitsgericht die sogenannte „Klarenberg-Entscheidung“ des Europäischen Gerichtshofs vom 12. Februar 2009 (C-466/07) um. Zugrunde lag folgender Sachverhalt: Ein Unternehmen war in verschiedenen Abteilungen, die hier relevante Abteilung in drei Gruppen, […]