EDK-Serie zur „Gerüchteküche im Arbeitsrecht“ – Teil 37/44 Dichtung… Jeder Arbeitsvertrag endet automatisch mit 65 Jahren oder spätestens mit Erreichen des regulären Eintrittsalters in die gesetzliche Altersrente. …und Wahrheit Falsch! Ein unbefristeter Arbeitsvertrag ist und bleibt unbefristet. Er endet auch nicht mit Erreichen eines bestimmten Lebensalters oder mit Erreichen der allgemeinen Altersgrenze der […]