Zutrittsrecht des Betriebsrats eines Zeitarbeitsunternehmens zum Betrieb des Entleihers

Am 28. März 2016, von Michael Eckert

BAG, Beschluss vom 15. Oktober 2014, Az: 1 ABR 74/12 Das Bundesarbeitsgericht hat vorliegend entschieden, dass zwar ein Betriebsrat Zugang zu allen Arbeitsplätzen der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer haben müsse. Eingeschränkt sei dies jedoch dann, wenn es sich nicht um den eigenen Betrieb handelt, sondern beispielsweise um den Betrieb eines Entleihers bei Arbeitnehmerüberlassungsverträgen. Das BAG […]