BAG, Beschluss vom 10. Juli 2013; 7 ABR 91/11 Das Bundesarbeitsgericht hat eine wegweisende Entscheidung für den Einsatz von sog. Leasingkräften getroffen. Ausgangspunkt war die Absicht eines Arbeitgebers, auf bestimmten Arbeitsplätzen des Unternehmens nur noch sog. Zeitkräfte, also Leiharbeitnehmer, einzusetzen. Dies bedarf, ebenso wie die Einstellung von Arbeitnehmern, der Zustimmung des Betriebsrats, der seine Zustimmung […]