Verwirkung des Rechts zum Widerspruch nach vorangegangenem Betriebsübergang gemäß § 613 a BGB

Am 03. Februar 2014, von Michael Eckert

BAG, Urteil vom 17. Oktober 2013, 8 AZR 974/12 Kommt es zu einem Betriebsübergang, geht das Arbeitsverhältnis der betroffenen Mitarbeiter automatisch auf den Betriebserwerber, den neuen Arbeitgeber, über. Dies verhindert, dass Arbeitnehmer bei einem Betriebsübergang ihren Arbeitsplatz verlieren. Allerdings haben betroffene Mitarbeiter die Möglichkeit, diesem Übergang des Arbeitsverhältnisses auf den neuen Arbeitgeber zu widersprechen. Ein solcher Widerspruch […]