LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07. November 2015 – 6 Sa 1148/14 und 6 Sa 1149/14 In diesem Fall hatte ein Rechtsanwalt zwei Aushilfen beschäftigt, die beide Empfänger von Hartz IV-Leistungen waren. Diese arbeiteten von Montag bis Freitag jeweils von 08:00 bis 11:00 Uhr bzw. drei Stunden am Nachmittag. Für die erbrachten allgemeinen Bürotätigkeiten zahlte der Anwalt […]