LAG Düsseldorf Beschluss vom 12.01.15, 9 Ta BV 51/14 Ein Unternehmen hatte auf seinem Facebook-Eintrag eine Art Kummerkasten eingerichtet. Dort konnten sich Kunden über das Unternehmen, aber auch über Mitarbeiter beschweren und diese bewerten. Daran hat der Betriebsrat des Unternehmens Anstoß genommen und vertrat die Auffassung, ein solcher Kummerkasten auf dem Facebook-Eintrag des Unternehmens sei […]