Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 27. Februar 2015 – 28 Ca 16939/14 Liebe oder Beziehungen im Büro sind Arbeitgebern oft ein Dorn im Auge. Hier besteht die Gefahr, dass sich private Probleme auf die Arbeit im Betrieb übertragen, es Probleme mit dem Betriebsklima gibt, die Arbeitsleistung nachlässt etc. Verbieten kann ein Arbeitgeber solche Beziehungen natürlich nicht, […]