BAG, Urteil vom 29. August 2012, 10 AZR 499/11 Diese Entscheidung ist insbesondere für Nonprofit-Organisationen, kirchliche Einrichtungen, Kommunen etc. von großer Bedeutung: Vorliegend hatte eine Frau ehrenamtlich im Seelsorgedienst bei dem Träger der örtlichen Telefonseelsorge gearbeitet. Die Telefonseelsorge wird in Deutschland von der evangelischen und der römisch-katholischen Kirche getragen. Diese kirchlichen Träger unterhalten insgesamt über […]