EDK-Serie zur „Gerüchteküche im Arbeitsrecht“ – Teil 1/44 Dichtung… In der Probezeit muss der Betriebsrat nicht angehört werden bzw. bedarf die Anhörung keiner Begründung, da in der Probezeit ja ohne Angabe von Gründen gekündigt werden kann. …und Wahrheit Falsch! Die Probezeit oder die Dauer der Beschäftigung hat keinerlei Auswirkung auf die Betriebsratsanhörung oder […]