Vertragliche Ausschlussklauseln gelten nicht für Ansprüche aus vorsätzlicher Handlung

Am 23. September 2013, von Michael Eckert

BAG, Urteil vom 20. Juni 2013; 8 AZR 280/12 Der Sachverhalt des vorliegenden Falles ist ungewöhnlich: Eine Arbeitnehmerin war seit dem 16. November 2009 arbeitsunfähig erkrankt. Anfang Februar 2010 verständigten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmerin dann auf eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Wirkung zum 31. Mai 2010. Am 26. März 2010, also noch während der Arbeitsunfähigkeit […]