Mitbestimmung beim „Gesundheitsschutz“ nur bei bestehender konkreter Gesundheitsgefahr

Am 02. November 2015, von Michael Eckert

LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25. Februar 2015, 23 TaBV 1448/14 Dem Betriebsrat steht grundsätzlich gemäß § 87 Absatz 1 Ziffer 7 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht u.a. über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bzw. der Unfallverhütungsvorschrift. Aus diesem Grund hatte ein Unternehmen sich mit dem Betriebsrat darauf geeinigt, eine Einigungsstelle einzurichten. Umfassendes Thema der Einigungsstelle […]