Außerordentliche Kündigung bei privater Nutzung der betrieblichen IT; Straftaten

Am 12. Oktober 2015, von Michael Eckert

BAG, Urteil vom 16. Juli 2015, 2 AZR 85/15 Es kommt ja praktisch in jedem Betrieb vor, dass Arbeitnehmer die betriebliche IT auch privat (mit-) nutzen. In den meisten Betrieben gilt eine geschriebene oder ungeschriebene Regelung, wonach dies in den Pausen und vielleicht während der Arbeit für eine kurze Mail bei besonderer Eilbedürftigkeit zulässig ist. […]