Gerüchteküche Arbeitsrecht: Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Am 03. November 2013, von Michael Eckert

EDK-Serie zur „Gerüchteküche im Arbeitsrecht“ – Teil 44/44   Dichtung… Nach sechswöchiger Krankheit muss der Arbeitnehmer keine AU-Bescheinigung des Arztes mehr beim Arbeitgeber vorlegen und ggf. Verlängerungen der Arbeitsunfähigkeitszeiten mitteilen.   …und Wahrheit Falsch! Auch nach Ablauf der sechswöchigen Entgeltfortzahlung muss der Arbeitnehmer eine Verlängerung der Arbeitsunfähigkeitszeit sofort beim Arbeitgeber melden und eine ärztliche Bescheinigung […]