Kein Annahmeverzugslohn bei rückwirkender Begründung eines Arbeitsverhältnisses

Am 02. Mai 2016, von Michael Eckert

BAG, Urteil vom 19. August 2015, Az: 5 AZR 975/13 Besteht ein Arbeitsvertrag und kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht tatsächlich beschäftigen, behält der Arbeitnehmer in der Regel seinen Vergütungsanspruch. Juristen sprechen hier von einem Annahmeverzug. Etwas anderes gilt aber dann, wenn das Arbeitsverhältnis rückwirkend begründet wird. Zu einer solchen rückwirkenden Begründung kommt es nicht […]