EuGH, Urteil vom 14. Mai 2019, C/55/18 Diese Entscheidung des EuGH hat in deutschen Betrieben, aber auch in deutschen Arbeitsrechtskanzleien sowie bei der Politik für erhebliche Aufregung gesorgt. Die Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände hat gerügt, auf die Anforderungen der digitalen „Arbeitswelt 4.0“ könne man nicht mit einer Arbeitszeiterfassung aus der „Arbeitswelt 1.0“ reagieren. Um diese Aufregung […]