LArbG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. Januar 2019, 21 Sa 936/18 Die sachgrundlose Befristung eines Arbeitsvertrages ist nur dann zulässig, wenn zwischen dem Beschäftigten einerseits und dem Arbeitgeber andererseits bisher noch niemals ein Arbeitsvertrag bestanden hat. Diese gesetzliche Regelung wurde vom Bundesverfassungsgericht gerade kürzlich wieder bestätigt. Nach § 14 Absatz 2 Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG) gilt daher Folgendes: […]