LArbG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. August 2018, 26 Sa 1151/17 Zwischen einem Taxifahrer und seinem Arbeitgeber gab es Meinungsverschiedenheiten über die Bezahlung sog. Standzeiten, die beispielsweise an Taxiständen oder sonstigen Warteplätzen anfallen, wo also Taxifahrer kein „Geld verdienen“, sondern auf Fahrgäste warten. Der Arbeitnehmer sah die Wartezeit als vergütungspflichtige Bereitschaftszeit an, der Arbeitgeber war der […]