BAG, Urteil vom 23. Januar 2019, 7 AZR 733/16: 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz) sieht vor, dass die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes dann nicht zulässig ist, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Diese gesetzliche Regelung enthält keine festen zeitlichen Grenzen. […]