Herr Rechtsanwalt Oliver Roesner hat zum Nachprüfungsverfahren bei Berufsunfähigkeitsversicherungen einen dreiseitigen Artikel in der September-Ausgabe von AssCompat Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement veröffentlicht. In diesem Artikel werden Hinweise zum sachgerechten Verhalten bei einem derartigen Nachprüfungsverfahren gegeben. Den Artikel finden Sie auch bei uns unter der Rubrik „Veröffentlichungen“.
EDK-Serie zur „Gerüchteküche im Arbeitsrecht“ – Teil 44/44 Dichtung… Nach sechswöchiger Krankheit muss der Arbeitnehmer keine AU-Bescheinigung des Arztes mehr beim Arbeitgeber vorlegen und ggf. Verlängerungen der Arbeitsunfähigkeitszeiten mitteilen. …und Wahrheit Falsch! Auch nach Ablauf der sechswöchigen Entgeltfortzahlung muss der Arbeitnehmer eine Verlängerung der Arbeitsunfähigkeitszeit sofort beim Arbeitgeber melden und eine ärztliche Bescheinigung […]