Bereits zum zweiten Mal in Folge hat die Zeitschrift FOCUS im Rahmen eines Sonderheftes (FOCUS-SPEZIAL Rechtsanwälte 2014) Herrn Rechtsanwalt Michael Eckert zum „TOP-Anwalt“ im Bereich Arbeitsrecht ernannt. Die Auswahl der FOCUS-TOP-Anwälte erfolgt im wesentlichen aufgrund von Kollegenempfehlungen.

Wir freuen uns sehr über diese besondere Form der Anerkennung für unsere Tätigkeit im gesamten Arbeitsrecht.

Man kann zwar unterschiedlicher Auffassung über die Sinnhaftigkeit und Aussagefähigkeit solcher Rankings sein, nichtsdestotrotz ist die Aufnahme in die Reihe der deutschen „TOP-Anwälte“ im Arbeitsrecht doch äußerst erfreulich.

 

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