Gerüchteküche Arbeitsrecht: Leitende Angestellte (I)

Am 16. Juni 2013, von Michael Eckert

EDK-Serie zur „Gerüchteküche im Arbeitsrecht“ – Teil 24/44

 

Dichtung…

Leitende Angestellte haben keinen Kündigungsschutz.

 

…und Wahrheit

Falsch! Leitende Angestellte haben grundsätzlich immer Kündigungsschutz. Dieser ist nur für solche leitende Angestellte eingeschränkt, die im Betrieb das Recht haben / hatten, regelmäßig Einstellungen und Entlassungen selbständig durchzuführen. Hier kann der Arbeitgeber den Kündigungsschutz durch eine Abfindung ersetzen.

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