EDK-Serie zur „Gerüchteküche im Arbeitsrecht“ – Teil 24/44
Dichtung…
Leitende Angestellte haben keinen Kündigungsschutz.
…und Wahrheit
Falsch! Leitende Angestellte haben grundsätzlich immer Kündigungsschutz. Dieser ist nur für solche leitende Angestellte eingeschränkt, die im Betrieb das Recht haben / hatten, regelmäßig Einstellungen und Entlassungen selbständig durchzuführen. Hier kann der Arbeitgeber den Kündigungsschutz durch eine Abfindung ersetzen.