EDK-Serie zur „Gerüchteküche im Arbeitsrecht“ – Teil 12/44
Dichtung…
Besonders hartnäckig hält sich offenbar das Gerücht, dass der Arbeitgeber während einer Krankheit / Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers nicht kündigen dürfe.
…und Wahrheit
Falsch! Gleichgültig, ob von Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit die Rede ist: Beides hat auf die Berechtigung des Arbeitgebers, eine Kündigung auszusprechen, keinerlei Auswirkung.