EDK-Serie zur „Gerüchteküche im Arbeitsrecht“ – Teil 12/44

 

Dichtung…

Besonders hartnäckig hält sich offenbar das Gerücht, dass der Arbeitgeber während einer Krankheit / Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers nicht kündigen dürfe.

 

…und Wahrheit

Falsch! Gleichgültig, ob von Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit die Rede ist: Beides hat auf die Berechtigung des Arbeitgebers, eine Kündigung auszusprechen, keinerlei Auswirkung.

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