EDK-Serie zur „Gerüchteküche im Arbeitsrecht“ – Teil 7/44
Dichtung…
Das Integrationsamt verhindert jede Kündigung Schwerbehinderter.
…und Wahrheit
Falsch! Dieses darf nur prüfen, ob die Kündigung aufgrund der Schwerbehinderung erfolgt. Ist die Kündigung arbeitsrechtlich nicht offensichtlich unwirksam und steht sie mit der Schwerbehinderung in keinem Zusammenhang, wird die Zustimmung erteilt.