Gerüchteküche Arbeitsrecht: Urlaub (IV)

Am 13. Oktober 2013, von Michael Eckert

EDK-Serie zur „Gerüchteküche im Arbeitsrecht“ – Teil 41/44

 

Dichtung…

Langzeitkranke Arbeitnehmer sollten vom Arbeitgeber möglichst bald gekündigt werden, da der Urlaubsanspruch auch bei mehrjähriger Erkrankung für jedes Jahr anfällt und möglicherweise auch noch nach vielen Jahren gewährt werden muss.

 

…und Wahrheit

Falsch! Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs gab es eine entsprechende Befürchtung in den vergangenen Jahren tatsächlich einmal vorübergehend. Zwischenzeitlich haben aber der EuGH und das deutsche BAG übereinstimmend entscheiden, dass auch bei Langzeitkranken der Urlaubsanspruch bzw. ein Urlaubsabgeltungsanspruch bei Ausscheiden 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres verfällt. Urlaubsansprüche aus dem Jahr 2011 würden danach spätestens mit dem 31. März 2013 verfallen.

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