Gerüchteküche Arbeitsrecht: Diskriminierung (II)

Am 08. September 2013, von Michael Eckert

EDK-Serie zur „Gerüchteküche im Arbeitsrecht“ – Teil 36/44

 

Dichtung…

Jede Altersdiskriminierung ist strikt verboten.

 

…und Wahrheit

Jaein! Grundsätzlich verbietet das europäische Antidiskriminierungsrecht und hier insbesondere das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz jede Form von Altersdiskriminierung. Damit dürfen weder ältere noch jüngere Arbeitnehmer besser oder schlechter behandelt werden als andere Altersgruppen.

Allerdings kann es Fälle geben, in denen eine unterschiedliche Behandlung von älteren und jüngeren Arbeitnehmern sachlich gerechtfertigt und notwendig ist. Dies muss dann im Einzelfall geprüft werden. Auch das Gesetz sieht teilweise noch eine unterschiedliche Behandlung vor, etwa bei der Sozialauswahl im Rahmen einer betriebsbedingten Kündigung: Hier sind ältere Arbeitnehmer bei vergleichbaren sonstigen sozialen Verhältnissen besser vor einer Kündigung geschützt als jüngere. Inwieweit dies nach europäischem Recht auch in Zukunft zulässig bleibt, ist noch nicht endgültig geklärt.

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