EDK-Serie zur „Gerüchteküche im Arbeitsrecht“ – Teil 35/44
Dichtung…
Arbeitgeber dürfen in Stellenanzeigen keine Berufserfahrung mehr fordern.
…und Wahrheit
Falsch! Es gibt sicherlich Stellen, die für Berufsanfänger geeignet sind und andere, die Berufserfahrung voraussetzen. Die Aufnahme einer entsprechenden Anforderung auch in einer Stellenanzeige stellt keine Diskriminierung dar.