Gerüchteküche Arbeitsrecht: Diskriminierung (I)

Am 01. September 2013, von Michael Eckert

EDK-Serie zur „Gerüchteküche im Arbeitsrecht“ – Teil 35/44

 

Dichtung…

Arbeitgeber dürfen in Stellenanzeigen keine Berufserfahrung mehr fordern.

 

…und Wahrheit

Falsch! Es gibt sicherlich Stellen, die für Berufsanfänger geeignet sind und andere, die Berufserfahrung voraussetzen. Die Aufnahme einer entsprechenden Anforderung auch in einer Stellenanzeige stellt keine Diskriminierung dar.

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