Gerüchteküche Arbeitsrecht: Abfindung (II)

Am 25. August 2013, von Michael Eckert

EDK-Serie zur „Gerüchteküche im Arbeitsrecht“ – Teil 34/44

 

Dichtung…

Bei betriebsbedingten Kündigungen oder zumindest Massenkündigungen muss der Arbeitgeber im Rahmen eines Sozialplans immer Abfindungen zahlen.

 

…und Wahrheit

Falsch! Einen Sozialplan kann nur ein Betriebsrat mit dem Arbeitgeber aushandeln, und dies auch nur dann, wenn eine sogenannte Betriebsänderung vorliegt. Weder kann der Betriebsrat bei einzelnen Kündigungen, gleichgültig aus welchem Grund sie erfolgen, eine Abfindung festlegen oder einen Sozialplan abschließen, noch besteht ein entsprechender Anspruch in einem betriebsratslosen Betrieb.

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