EDK-Serie zur „Gerüchteküche im Arbeitsrecht“ – Teil 27/44

 

Dichtung…

Arbeitnehmer, die älter als 50 Jahre alt sind, können praktisch nicht mehr gekündigt werden.

 

…und Wahrheit

Falsch! Gesetzlich gibt es insoweit keinerlei besonderen Kündigungsschutz. Allerdings enthalten manche Tarifverträge einen Kündigungsschutz für Ältere und / oder solche Beschäftigte mit längerer Betriebszugehörigkeit. Ob solche Kündigungsschutzklauseln in Tarifverträgen mit dem Antidiskriminierungsschutz des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und erst recht mit den europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien in Übereinstimmung zu bringen sind, ist nach wie vor streitig, da ein Kündigungsschutz für ältere Beschäftigte gleichzeitig zu einem höheren Kündigungsrisiko für Jüngere führt.

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