Gerüchteküche Arbeitsrecht: Abgeltung von Überstunden

Am 14. Juli 2013, von Michael Eckert

EDK-Serie zur „Gerüchteküche im Arbeitsrecht“ – Teil 28/44

 

Dichtung…

Ist im Arbeitsvertrag geregelt, dass mit der vertraglichen Vergütung auch Überstunden generell abgegolten sind, müssen Überstunden ohne zusätzliche Vergütung erbracht werden.

 

…und Wahrheit

Falsch! In der Regel ist eine Klausel, die vorsieht, dass generell Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind, nach dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, da der Arbeitnehmer dann nicht weiß, was seine Arbeit im Ergebnis wert ist. Zulässig sind nur solche Abgeltungsklauseln, die auf eine bestimmte Zahl von Stunden je Tag / Woche / Monat / Jahr begrenzt sind. Ausnahmsweise kann es Berufe / Verträge geben, in denen regelmäßig mehr als 40 Stunden wöchentlich gearbeitet wird und bei denen die Vergütung so hoch ist, dass beide Parteien von einer Abgeltung sämtlicher Überstunden ausgehen durften.

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