EDK-Serie zur „Gerüchteküche im Arbeitsrecht“ – Teil 20/44

 

Dichtung…

Stellt der Arbeitgeber einen PC mit Internetzugang zur Verfügung und existiert eine Flatrate, ist auch ein privates Internetsurfen bzw. sind private E-Mails während der Arbeitszeit erlaubt.

 

…und Wahrheit

Falsch! Sämtliche Arbeitsmittel dienen, wenn nichts Besonderes vereinbart ist, allein der Arbeit und nicht der privaten Nutzung. Im Übrigen geht es nicht allein um die Internetkosten, sondern auch um die pflichtwidrig privat verwendete Arbeitszeit.

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