EDK-Serie zur „Gerüchteküche im Arbeitsrecht“ – Teil 18/44

 

Dichtung…

Falsche Zeit-oder Pauseneintragungen durch Arbeitnehmer, um eine längere Arbeitszeit vorzutäuschen sind, wenn man es nicht übertreibt, allenfalls Kavaliersdelikte.

 

…und Wahrheit

Falsch! Manipulationen bei der Arbeitszeit zulasten des Arbeitgebers stellen einen Arbeitszeitbetrug dar und sind nicht nur strafbar, sondern rechtfertigen in der Regel auch eine außerordentliche fristlose Kündigung. Dies gilt unabhängig davon, ob man die eigene Arbeitszeit fälscht oder Kollegen (z.B. durch elektronische Zeiterfassung mit fremder Personalkarte) dabei unterstützt.

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