EDK-Serie zur „Gerüchteküche im Arbeitsrecht“ – Teil 19/44

 

Dichtung…

Privates Telefonieren während der Arbeitszeit ist zumindest dann zulässig, wenn man das eigene Handy verwendet oder wenn es sich um Ortsgespräche handelt.

 

…und Wahrheit

Falsch! Die Arbeitszeit dient zum Arbeiten und nicht dazu, private Telefongespräche zu führen. Ausnahmen müssen im Einzelfall mit dem Vorgesetzten vereinbart werden. Allgemein geduldet werden in der Regel kurze Gespräche über das Privathandy, um dringende Informationen zu erhalten oder zu übermitteln (Informationen über Überstunden, Unglücksfälle o.ä.).

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