EDK-Serie zur „Gerüchteküche im Arbeitsrecht“ – Teil 9/44

 

Dichtung…

Ein Arbeitgeber kann nie genug Abmahnungen aussprechen.

 

…und Wahrheit

Falsch! In einem Fall, in dem der Arbeitgeber ca. 9 Abmahnungen und erst dann eine Kündigung ausgesprochen hatte, berief sich der Arbeitnehmer auf „Gewohnheitsrecht“: Der Arbeitgeber habe gezeigt, dass er nie kündige, sondern immer nur Abmahnungen ausspreche. Damit ist der betreffende Arbeitnehmer zwar beim Bundesarbeitsgericht nicht gehört worden, zu viele Abmahnungen verfehlen jedoch ihre Wirkung und zeigen, dass der Arbeitgeber nicht konsequent vorgeht. Wichtig lt. BAG: Zumindest die letzte Abmahnung vor Ausspruch einer Kündigung sollte deutlich als solche gekennzeichnet sein und der Arbeitgeber sollte darauf hinweisen, dass nun sicher keine Abmahnung, sondern bei dem nächsten Fehlverhalten wirklich eine Kündigung folgt.

Stichworte:
 

Comments are closed.