EDK-Serie zur „Gerüchteküche im Arbeitsrecht“ – Teil 40/44
Dichtung…
Arbeitnehmer, die längere Zeit durchgehend erkrankt sind, erhalten für Jahre, in denen sie gar nicht gearbeitet haben, keinen Urlaubsanspruch.
…und Wahrheit
Falsch! Der Urlaubsanspruch entsteht unabhängig davon, ob ein Arbeitnehmer tatsächlich gearbeitet oder das ganze Jahr über arbeitsunfähig erkrankt war.