Gerüchteküche Arbeitsrecht: Schwerbehinderung

Am 27. Oktober 2013, von Michael Eckert

EDK-Serie zur „Gerüchteküche im Arbeitsrecht“ – Teil 43/44

 

Dichtung…

Der Arbeitgeber darf immer (oder nie?) nach einer Schwerbehinderung fragen, bevor er einen Arbeitsvertrag abschließt.

 

…und Wahrheit

Beides falsch! Grundsätzlich darf zwar der Arbeitgeber nicht nach einer Schwerbehinderung fragen, da dies eine verbotene Diskriminierung darstellen würde. Eine Ausnahme gilt jedoch dann, wenn der Arbeitgeber nach Krankheiten fragt, die den Arbeitnehmer hindern würden, die ausgeschriebene Stelle auszufüllen. Stellenbezogene Gesundheitsfragen sind deshalb zulässig.

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