Gerüchteküche Arbeitsrecht: Schwangerschaft

Am 20. Oktober 2013, von Michael Eckert

EDK-Serie zur „Gerüchteküche im Arbeitsrecht“ – Teil 42/44

 

Dichtung…

Der Arbeitgeber darf vor einer Einstellung nach einer bestehenden (oder beabsichtigten) Schwangerschaft fragen.

 

…und Wahrheit

Falsch! Die Frage nach einer Schwangerschaft stellt immer eine verbotene Geschlechterdiskriminierung dar und ist somit immer unzulässig. Die Frage nach einer Schwangerschaft ist nur im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses und auch nur dann zulässig, wenn für Schwangere ein gesetzlich zwingendes Beschäftigungsverbot auf der entsprechenden Stelle oder für eine bestimmte Tätigkeit besteht.

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