EDK-Serie zur „Gerüchteküche im Arbeitsrecht“ – Teil 26/44

 

Dichtung…

Die Begriffe „AT-Angestellte“ und „Leitende Angestellte“ bezeichnen den gleichen Personenkreis.

 

…und Wahrheit

Falsch! AT-Angestellte sind solche Mitarbeiter, die eine wesentlich höhere Vergütung erhalten, als sie die höchste Tarifgruppe vorsieht. Tarifverträge enthalten hier manchmal ausdrücklich eine Definition. Für sie gelten dann zumindest die Entgelttarifverträge nicht. Nicht jeder AT-Angestellter ist aber ein leitender Angestellter. Hier müssen die oben unter Ziffer 25 genannten Kriterien zum höheren Gehalt hinzukommen.

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