Oldtimerrechtstage

Oldtimeranwalt Michael Eckert ist Gründer und Leiter der Deutschen Oldtimerrechtstage, die im Jahre 2009 erstmals stattgefunden haben. In den in der Regel zweitägigen Seminaren werden rechtliche Fragen aus dem Bereich des Oldtimerrechts mit spezialisierten Rechtsanwälten, Sachverständigen und Händlern sowie sonstigen Interessierten erörtert.

Die Beschlüsse des Deutschen Oldtimerrechtstages haben zwischenzeitlich bereits Beachtung in der obergerichtlichen Rechtsprechung Beachtung gefunden.

Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Pressemitteilungen und Beschlüsse der bisherigen Oldtimerrechtstage.

1. Oldtimerrechtstag 2009 (25.-26. September 2009) öffnen

Beschlüsse des 1. Deutschen Oldtimerrechtstages:

Die Teilnehmer haben die folgenden Beschlüsse gefasst:

1.
Oldtimer sind insbesondere als mobiles Kulturgut und aufgrund ihres historischen Wertes rechtlich anders zu beurteilen als „Gebrauchtfahrzeuge“.
(Einstimmig angenommen, keine Gegenstimmen, keine Enthaltungen)

2.
Das Wiederaufbauinteresse bei Oldtimern kann unter Abwägung aller Aspekte des Einzelfalles dazu führen, dass bei einem Verkehrsunfall die Reparaturkosten auch dann zu erstatten sind, wenn sie 130% des Fahrzeugwertes erheblich überschreiten.
(Einstimmig angenommen, keine Gegenstimme, eine Enthaltung)

3.
Bei Oldtimern kann eine merkantile Wertminderung vorliegen, und zwar unabhängig von Alter, Laufleistung, Wert und Zahl der Vorbesitzer. Dies gilt insbesondere bei der Beschädigung oder Zerstörung von historischer Substanz.
(Einstimmig angenommen, keine Gegenstimme, keine Enthaltung)

Pressemitteilung:

Am 25. und 26. September 2009 fand in Sinsheim der 1. Deutsche Oldtimerrechtstag statt. Unter der Leitung von Rechtsanwalt Michael Eckert, Heidelberg, trafen sich dort Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Sachverständige, um über aktuelle Fragen des Oldtimerrechts zu diskutieren. Veranstalter war die Deutsche Anwaltsakademie (DAA, Berlin).

Im Vordergrund des ersten Vortrages von Rechtsanwalt Eckert zum Thema Kaufvertrag und Gewährleistung bei Oldtimern standen die zentralen Fragen, was unter „Originalität“ bei Oldtimern zu verstehen ist und welche Arten von Fälschungen derzeit insgesamt den Oldtimerhandel belasten. Schwierigkeiten bereitet in der Praxis bei Kauf oder Verkauf von Oldtimern insbesondere die Tatsache, dass Begriffe wie „Oldtimer“ und „Originalität“ nicht definiert sind. Fraglich ist oft schon, wo eine „Vollrestaurierung“ endet und wo eine „Fälschung“ bzw. eine Replika beginnt. Wie viel Originalsubstanz muss vorhanden sein, um von einem Oldtimer sprechen zu können?

Daneben berichtete Rechtsanwalt Eckert von dem zunehmenden Problem von immer dreister werdenden Fälschungen auf dem Oldtimermarkt, insbesondere bei teuren Fahrzeugen. So soll es heute wesentlich mehr Mercedes SSK aus den 30iger Jahren geben, als bei Daimler jemals gebaut wurden. Ähnliche Probleme gibt es beispielsweise auch bei Bugatti, Porsche 911 RS u.a.m.

Der Münchener Oldtimersachverständige, Dipl.-Ing. Thomas Eschenbach, berichtete anschließend aus technischer Sicht über die Bewertung von Oldtimern und ging ebenfalls auf das Thema Fälschungen ein. Er demonstrierte verschiedene Möglichkeiten, wie kriminell geänderte Fahrgestellnummern erkannt und die Originalnummern wieder sichtbar gemacht werden können. Ferner führte er anhand einer Vielzahl von Fotos aus der Praxis vor, wie beispielsweise aus einem „einfachen“ Porsche 911 ein Porsche 911 RS „gebastelt“ werden kann und wie man solche gefälschten Umbauten erkennt.

Vielfältige Diskussionen gab es bei dem Vortrag von Oliver Roesner, Fachanwalt für Versicherungsrecht in Heidelberg, der sich mit Unfallregulierung und Versicherungsrecht rund um den Oldtimer befasste. Neben der Frage, ob es einen Nutzungsausfallersatz auch bei Oldtimern gibt, stand insbesondere die Frage im Vordergrund ob ein Oldtimerfahrer nach einem Verkehrsunfall von der Versicherung des Unfallverursachers die Übernahme der Reparaturkosten auch dann verlangen kann, wenn diese den Wert des Fahrzeugs vor dem Unfall erheblich übersteigen. Die Rechtsprechung geht hier bisher bei Gebrauchtwagen davon aus, dass eine Überschreitung von maximal 30% zulässig sei. Dies, darin waren sich Referenten und Teilnehmer des Oldtimerrechtstages einig, kann aber nicht für Oldtimer gelten.

Ein weiterer wichtiger Aspekt bei Unfällen mit Oldtimern ist die Frage einer merkantilen Wertminderung dadurch, dass ein zuvor unfallfreies Fahrzeug dann nur noch als sogenanntes „Unfallfahrzeug“ verkäuflich ist. Bisher haben die Gerichte bei Fahrzeugen, die älter als 5 Jahre sind, in der Regel eine merkantile Wertminderung verneint. Diese Rechtsprechung kann aber nicht für Oldtimer gelten, da hier schon ein kleiner Schaden an der historischen Lack- oder sonstigen Substanz des Fahrzeugs zu einer tatsächlichen Wertminderung führt. Ein Fahrzeug, das 30, 50 oder mehr Jahre unfallfrei gefahren ist und in dem beschädigten Bereich noch historische Substanz aufweist, hat gerade aufgrund dieser historischen Substanz einen erheblichen Wert, der verringert wird, wenn es insoweit zu Unfallreparaturen kommt, wobei es gleichgültig ist, ob es sich dabei um einen Opel B-Kadett oder einen Rolls Royce handelt.

Schließlich befasste sich Rechtsanwalt und Notar Gerhard I. Düntzer aus Münster mit Rechtsfragen bei Restaurierung und Reparatur von Oldtimern. In seinem Vortrag behandelte er u.a. Allgemeine Geschäftsbedingungen in Werkstattverträgen, das Werkunternehmerpfandrecht, die Einschaltung von Subunternehmern auch im Ausland und gab Tipps für die Gestaltung von Restaurierungsverträgen.

Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren sich einig, dass der Oldtimerrechtstag regelmäßig stattfinden müsste, um die speziellen Probleme des Oldtimerrechts aufzuarbeiten. Ort und Zeit des nächsten Oldtimerrechtstages werden in Kürze feststehen.

Da die meisten Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit dem eigenen Oldtimer angereist waren, wurde der 1. Oldtimerrechtstag mit einer Ausfahrt nach Roadbook und mit „Chinesenzeichen“ beendet, die im wunderschönen Benzmuseum von Winfried Seidel in Ladenburg ihren Abschluss fand. Dort baten nicht nur der Museumschef sondern auch die Ur-Enkelin von Karl Benz zu einem Plausch bei Kaffee und Kuchen mitten im Museum, bevor der Tagungsleiter Michael Eckert die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bis zu einem Wiedersehen spätestens auf dem 2. Oldtimerrechtstag im Jahr 2010 verabschiedete.

2. Oldtimerrechtstag 2010 (01.-02. Oktober 2010) öffnen

Pressemitteilung:

Unter der Leitung des Initiators der Oldtimerrechtstage, Herrn Rechtsanwalt Michael Eckert aus Heidelberg fand am 01. und 02. Oktober 2010 bereits der 2. Deutsche Oldtimerrechtstag statt. Veranstaltungsort war diesmal das Seehotel in Ketsch (zwischen Mannheim und Heidelberg). Das idyllisch an einem Anglersee mitten im Grünen gelegene Seehotel bot den idealen Rahmen für eine schöne Oldtimerveranstaltung, an der ca. 50 Personen mit etwa 35 Oldtimern teilnahmen.

Die behandelten Themen stellten einen Mix aus Oldtimerrecht, Praxishinweisen und Technik dar.

„Der Oldtimer als Dienstwagen“ war Titel des ersten Vortrags von Herrn Rechtsanwalt Paul Vogel aus Berlin. Er gab Tipps und Ratschläge zur steuerlichen Anerkennung von Oldtimern als Dienstfahrzeugen unter anderem in der Anwaltskanzlei. Diese Tipps gelten natürlich in vergleichbarer Weise auch für den Oldtimer als Dienstfahrzeug anderer Selbständiger.

Rechtsanwalt Vogel hat unter anderem darauf hingewiesen, dass es keine Mindestkilometer für die berufliche Nutzung von Oldtimern gibt, der Privatanteil, der für die Eigennutzung zu versteuern ist, in der Regel sehr gering ist (Listenpreis des Fahrzeugs im Jahr der Herstellung!) und sich interessante Abschreibungsmöglichkeiten ergeben.

Den zweiten Vortrag hielt Detlev L. Burgartz von „Proversicherer“ in Köln. Er befasste sich mit den Themen Risikomanagement, Ortungstechniken, Diebstahlradar sowie der Suche und Rückholung von Oldtimern, die nach einem Diebstahl beispielsweise im Ausland aufgespürt werden. Dabei führte er unter anderem neue Ortungstechniken vor und gab Tipps zur Vermeidung von Oldtimerdiebstählen insbesondere anlässlich von Oldtimertreffen.

Unter dem Motto „Kein Stress beim TÜV“ gab Herr Mathias Gerst, Oldtimerexperte bei der TÜV-Süd-Autoservice GmbH in Heilbronn wichtige Hinweise zu der Frage, wann Fahrzeuge nach den geltenden Vorschriften ein H-Kennzeichen erhalten können. Im Vordergrund standen hier unter anderem (nicht) zeitgenössische Umbauten sowie Importfahrzeuge, für die der TÜV Süd teilweise eine umfangreiche Datenbank aufgebaut hat.

Aktuelle Aspekte der historischen Oldtimertechnik und des Oldtimerrechts wurden sodann bei einem Vortrag von Herrn Dipl.-Ing. Horst Schultz vom Museum Autovision in Altlußheim erörtert. Dieses kleine aber sehr feine Museum verdient das Prädikat „sehr empfehlenswert“ (nähere Informationen unter www.autovision-tradition.de).

Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Jürgen Nauschütt aus München referierte zu dem etwas provokanten Thema „Oldtimerrecht und Abfallrecht“ und gab wertvolle Hinweise, um Ärger mit Behörden zu vermeiden, wenn Oldtimer (oder Fragmente hiervon) in teilöffentlichen Tiefgaragen, auf Grundstücken, o.ä. abgestellt werden. Solange die Fahrzeuge noch fahrbereit (und nicht völlig vermüllt) sind, stellt dies kein Problem da. Ist jedoch die Fahrbereitschaft nicht mehr gegeben oder handelt es sich um bereits teilausgeschlachtete Ersatzteilträger, greift das Abfallrecht ein, was mit erheblichen Geldbußen und der Auflage verbunden sein kann, diesen aus Behördensicht „Abfall“ auf eigene Kosten unverzüglich einer geordneten Entsorgung zuzuführen.

Einen sehr aufschlussreichen und unter rechtlichen Aspekten besonders wichtigen Überblick über Vertragsbedingungen von Oldtimerversicherungen gab sodann Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht Arno Schubach aus Koblenz. Er zeigte auf, wo dort Fallstricke sind und wie Risiken für Oldtimerbesitzer in speziellen Oldtimerversicherungsbedingungen vermeiden werden können.

Es fand dann noch eine Aussprache zwischen den Teilnehmern des OIdtimerrechtstag über aktuelle oldtimerrechtliche Probleme statt, unter anderem zum Nutzungsausfall, zur Wertminderung nach einem Unfall, etc.

Der 3. Deutsche Oldtimerrechtstag findet voraussichtlich im September 2011 wieder in Ketsch statt. Auf dem Programm werden dann wohl die Schwerpunktthemen „Unfall mit Oldtimern“ (Kosten der Ersatzteilbeschaffung, Nutzungsausfall, Wertminderung, Schadensgutachten, Restwert, etc.) sowie das weitere Generalthema „Oldtimerveranstaltungen“ (Gestaltung von Teilnahmebedingungen und Ausschreibungen, Haftungsfragen, Versicherungen, öffentlich-rechtliche Vorschriften, etc.) stehen. (Änderungen vorbehalten)

Herzlich eingeladen sind nicht nur Anwälte und andere Juristen, sondern auch Verbandsvertreter, Sachverständige, etc., die sich in angenehmer Atmosphäre über oldtimerrechtliche Fragen auf dem Laufenden halten möchten. Interessenten können sich per E-Mail an den Veranstaltungsleiter, den Heidelberger Oldtimeranwalt Michael Eckert (eckert@oldtimeranwalt.de) wenden und erhalten dann eine Nachricht, sobald der neue Termin für das Jahr 2011 feststeht.

Auskünft erteilt auch die Deutsche Anwaltakademie (www.anwaltakademie.de, www.oldtimer-rechtstag.de).

3. Oldtimerrechtstag 2011 (15.-17. September 2011) öffnen

Beschlüsse des 3. Deutschen Oldtimerrechtstages:

In diesem Jahr hat der 3. Deutsche Oldtimerrechtstag folgende Beschlüsse gefasst:

1. Minderwert nach Unfall

a)
Ein Minderwert ist bei Beschädigung eines Oldtimers grundsätzlich auch dann denkbar, wenn das beschädigte Fahrzeug oder Fahrzeugteil zuvor bereits restauriert oder repariert worden war.

b)
Ein Minderwert richtet sich nicht nach dem Umfang der Reparatur (-kosten), sondern bildet die Wertdifferenz zwischen einem unfallfreien Fahrzeug und einem Fahrzeug mit einem im Verkaufsfall offenbarungspflichtigen Unfall ab.

c)
Bei Beschädigungen von Oldtimern sind in sachverständigen Gutachten stets auch Angaben zur Frage eines nach Durchführung der Reparatur verbleibenden eventuellen Minderwertes zu machen.

d)
Der Verlust von Originalität führt in der Regel immer zu einem Minderwert.

(einstimmig angenommen)

2. Berechnung von Nutzungsausfallentschädigungen

Nutzungsausfallentschädigungen fallen grundsätzlich auch bei Oldtimern an. Sie richten sich grundsätzlich nach der Berechnung Sanden/Danner/Küppersbusch, allerdings unter Zugrundelegung der für Oldtimer geltenden Faktoren wie beispielsweise Mietzeit, Versicherungskosten etc. sowie unter Berücksichtigung des Fahrzeugwertes.

(einstimmig angenommen)

3. Originalität ist wertbildender Faktor

Originalität ist unabhängig von der Einstufung nach Zustandsnoten zu bewerten. Dies kann dazu führen, dass ein weitgehend originales nicht (komplett) restauriertes Fahrzeug einen höheren Wert repräsentiert, als er sich allein nach der Zustandsnote ergeben würde. Der technische Zustand einerseits und die Originalität sowie Historie andererseits sind daher getrennt voneinander bei der Wertermittlung zu berücksichtigen.

(einstimmig angenommen)

Pressemitteilung:

Bereits zum dritten Mal haben sich unter der Leitung des Heidelberger Oldtimeranwalts Michael Eckert Anwälte, Verbandsvertreter und Sachverständige getroffen, um aktuelle juristische Themen rund um Oldtimer zu besprechen. Auf der Tagesordnung standen unter anderem Zulassungsfragen, rechtliche Aspekte von Oldtimerveranstaltungen sowie juristische Probleme bei einem Unfall mit Oldtimern. Intensiv diskutiert wurde auch das immer größer werdende Problem von „Gefälschten Oldtimern“.

Interessenten, die am 4. Oldtimerrechtstag 2013 teilnehmen möchten, können sich mit einer E-Mail registrieren lassen unter eckert@oldtimeranwalt.de.

Beschlüsse, die der Oldtimerrechtstag fasst, finden inzwischen auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung zunehmend Beachtung.

4. Oldtimerrechtstag 2013 (12.-14. September 2013) öffnen

Pressemitteilung:

Vom 12. bis 14. September 2013 fand der 4. Deutsche Oldtimerrechtstag in Korntal-Münchingen statt. Der Initiator und Leiter des Oldtimerrechtstages, der Heidelberger Rechtsanwalt und Oldtimeranwalt Michael Eckert, freute sich anlässlich der Begrüßung über eine um 25 % gestiegene Teilnehmerzahl. Zum Auftakt gab es bereits einen Paukenschlag: Die Teilnehmer besichtigten im Mercedes Benz Classic-Center die Oldtimerwerkstatt und die sogenannten heiligen Hallen. Dort stehen eng gedrängt hunderte Oldtimer, der Fundus für Museum, Ralleyteilnahmen etc.

Der fachliche Teil begann mit Informationen zur neuesten Rechtsprechung des BGH zum Recht des „Sachschadens“ bei Oldtimerunfällen. Referent war der Richter am Bundesgerichtshof Wolfgang Wellner. In der angeregten Diskussion wurden spezifische Oldtimerfragen wie Nutzungsausfall, merkantiler Minderwert, Ersatzteilpreise, Reparaturdauer, freie Werkstattwahl, Restwerte, etc. thematisiert. Einigkeit herrschte insoweit, dass es einen merkantilen Minderwert auch bei unfallgeschädigten Oldtimern gibt, der jeweils individuell durch einen Vergleich der Werte eines unfallfreien Oldtimers und eines (reparierten) Unfalloldtimers ermittelt werden muss.

Rechtsanwalt Thomas Haas aus Heidelberg informierte anschließend über aktuelle Fälle und Probleme beim Oldtimerkauf, insbesondere zum Recht der Gewährleistung.

Jürgen Wittmann, Leiter Mercedes Benz Archive und Sammlung, informierte über marken- und urheberrechtliche Probleme bei Replikas und die in jüngerer Zeit bei der Daimler AG festzustellende härtere Gangart gegenüber Fahrzeugfälschern.

Mit der Frage, wer Eigentümer eines Oldtimers ist, der in den Kriegsjahren gestohlen oder beschlagnahmt wurde und heute in bestem Zustand, restauriert und hochwertig wieder auftaucht, befasste sich Rechtsanwalt Dr. Alexander Martius aus Aachen und erklärte insoweit auch die Verbindungen zum Kunstmarkt und zum Begriff der Kriegsbeute.

Das Abschlussreferat hielt Oldtimeranwalt Michael Eckert, wobei er sich zum einen mit der aktuellen Rechtsprechung und neuen Entwicklungen bei der Frage befasste, wann ein Oldtimer sinnvoll als Dienstwagen eingesetzt werden kann. Zum anderen informierte er über die leider zunehmende Zahl von Fällen, bei denen Käufer von Oldtimern mit alten und neuen Tricks betrogen werden sollen. Leider nimmt die Kriminalität im Umfeld des Oldtimerhandels angesichts steigender Preise und technischer Möglichkeiten stark zu, so dass hier Vorbeugung dringend erforderlich ist.

Die Veranstaltung schloss am Samstag mit einer gemeinsamen Besichtigung des Daimler Benz Museums in Stuttgart und der Vorplanung für die nächste Veranstaltung im Jahr 2014.

Einen Videoüberblick zum 4. Deutschen Oldtimerrechtstag finden Sie hier.

5. Oldtimerrechtstag 2015 (17.-19. September 2015) öffnen

Der 5. Deutsche Oldtimerrechtstag fand statt vom 17. bis 19. September 2015 in Wolfsburg.

6. Oldtimerrechtstag 2017 (21.-23. September 2017) öffnen

Der 6. Deutsche Oldtimerrechtstag findet statt vom 21.-23. September 2017 in Marburg. Nähere Informationen finden Sie auf dieser Seite.

 

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