Unsere Anwälte im Oldtimerrecht
Das Spezialgebiet des Oldtimerrechts hat in unserer Kanzlei Herr Rechtsanwalt Michael Eckert , Spezialist für Oldtimerrecht, gegründet.
Er ist seit fast 40 Jahren in der Oldtimerszene aktiv, hat selbst mehrrere Oldtimer mit 2, 3 und 4 Rädern, an denen er auch selbst in eigener Werkstatt schraubt. Er berät und vertritt seit vielen Jahren Privatpersonen und Unternehmen sowie mehrere Oldtimer-Clubs in ganz Deutschland in allen Fragen des Oldtimerrechts. Rechtsanwalt Eckert ist für die internationale Oldtimerorganisation FIVA Fahrzeugprüfer und Mitglied des Parlamentskreises Automobiles Kulturgut beim Deutschen Bundestag. Er hat Fahrzeuge restauriert und repariert diese in der Kanzlei-Werkstatt selbst. Damit hat er sowohl das notwendige technische als auch das juristische Insiderwissen. Rechtsanwalt Eckert kennt auch spezialisierte Sachverständige und kann mit diesen auf Augenhöhe technische Fragen besprechen.
Herr Rechtsanwalt Markus H. Zell, Fachanwalt für Verkehrsrecht, ist Ihr Ansprechpartner insbesondere bei Fragestellungen im Zusammenhang mit Kaufverträgen oder Werkstattverträgen (Gewährleistung, Garantie), bei Problemen mit der Werkstatt sowie bei verwaltungsrechtlichen Schwierigkeiten, z.B. im Zulassungsrecht. Ferner ist er zuständig für die Regulierung von Verkehrsunfällen und Versicherungsfragen rund um Oldtimer.