EDK-Serie zur „Gerüchteküche im Arbeitsrecht“ – Teil 22/44

 

Dichtung…

Tarifverträge gelten für die jeweilige Branche generell.

 

…und Wahrheit

Falsch! Tarifverträge gelten nur dann, wenn entweder Arbeitgeber und Arbeitnehmer Mitglied der jeweiligen tarifschließenden Organisation (Arbeitgeberverband / Gewerkschaft) sind,
oder der Arbeitnehmer Mitglied der Gewerkschaft ist und es sich um einen Haustarifvertrag handelt, oder die Geltung des Tarifvertrages beispielsweise im Arbeitsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer individuell vereinbart worden ist, oder es sich um einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag handelt. In allen anderen Fällen greift die Regelung eines Tarifvertrages nicht ein. Tarifverträge sind keine Gesetze.

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