Änderungen bei der Anordnung von Kurzarbeit und Bezug von Kurzarbeitergeld (KUG)

Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld vom 14. März 2020

Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket zur Unterstützung der Unternehmen gegen die wirtschaftlichen Folgen im Zusammenhang mit der Corona-Krise und insbesondere zur Vermeidung von betriebsbedingten Kündigungen angestoßen und der Gesetzgeber hat dies zum Großteil bereits umgesetzt.

Wir gehen davon aus, dass noch fehlende Verfügungen und Rechtsverordnungen, die von den Bundesministerien bereits angekündigt wurden, zeitnah umgesetzt werden, weshalb aber diese Informationen nur vorläufig sein können. Sie ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

Hierdurch ergeben sich bei der Anzeige von Kurzarbeit und dem Bezug von Kurzarbeitergeld folgende Änderungen, die wir nach aktuellem Stand beantworten möchten:

Informationen Kurzarbeit

 

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