Oldie ohne Gurte – Mitverschulden bei Verkehrsunfall?

Am 03. September 2012, von Michael Eckert

„Neulich hat mich die Polizei im Rahmen einer Verkehrskontrolle darauf angesprochen, dass in meinem Oldie keine Gurte Sicherheitsgurte vorhanden sind. Zwar konnte ich den Polizisten davon überzeugen, dass in meinem Käfer von 1958 keine Sicherheitsgurte montiert werden müssen. Allerdings gab mir der Polizist den Tipp, trotzdem Gurte nachzurüsten, da mich sonst bei einem unverschuldeten Unfall ein Mitverschulden treffen würde und ich keinen vollen Schadensersatz bekäme. Stimmt das?“

Das meint der Oldtimeranwalt:

Nein. Dies haben deutsche Gerichte schon entschieden. Fahrer und Beifahrer eines Oldtimers trifft in der Regel kein Mitverschulden, wenn sie bei einem unverschuldeten Unfall selbst Verletzungen erleiden, weil sie nicht angeschnallt sind. Wichtig ist allerdings, dass in dem Oldtimer keine Gurte montiert sind und solche auch nicht nachgerüstet werden können. An einer solchen Nachrüstungsmöglichkeit fehlt es u.a. dann, wenn keine Verankerungspunkte für Gurte vorhanden sind.

Stichworte:
 

Comments are closed.