banner-edk
  • Home
  • Anwälte
    • Michael Eckert
    • Markus H. Zell
  • Schwerpunkte
    • Wirtschaftsrecht
    • Arbeitsrecht
    • Verkehrsrecht
  • Kanzlei
    • Selbstverständnis
    • Mandanten
    • Back-Office-Team
  • Aktuell
  • Veröffentlichungen
  • Kontakt
    • Anfahrt
  •                       
  • Oldtimerrecht
Ein Betriebsübergang im Sinne des § 613 a BGB liegt nur dann vor, wenn diejenigen Arbeitsmittel und Arbeitnehmer, die übergehen, bereits beim Veräußerer eine organisatorische wirtschaftliche Einheit, d.h. einen Betriebsteil gebildet haben. Regelmäßig kein Auskunftsanspruch abgelehnter Bewerber über den letztlich eingestellten Bewerber (AGG-Hopper)

EDK jetzt auch bei google+

Am 11. Juli 2012, von EDK

Neben unserem Facebook-Profil sind wir jetzt auch bei google+ vertreten und informieren dort immer wieder über Neuigkeiten aus den Bereichen des Arbeitsrechts, des Wirtschaftsrechts, des Verkehrsrechts und Oldtimerrechts sowie des Versicherungsrechts.

Stichworte: google+
 
Wenn Ihnen dieser Artikel gefallen hat, können Sie ihn mit anderen teilen!

Comments are closed.



© EDK Eckert & Kollegen
Impressum/Datenschutz »

Kategorien

  • Home
  • Anwälte
  • Kanzlei
  • Schwerpunkte
  • Aktuell
  • Veröffentlichungen
  • Kontakt

Unsere Anwälte

  • Michael Eckert
  • Markus H. Zell
WhiteHousePro by PageLines